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Impressum Einzelunternehmer: Pflichtangaben und Erstellung für Ihr Einzelunternehmen

Impressum Einzelunternehmer: Pflichtangaben und Erstellung für Ihr Einzelunternehmen
Bild: Pixabay

Als Einzelunternehmer sind Sie verpflichtet, auf Ihrer Website ein vollständiges Impressum bereitzustellen. Diese gesetzliche Anforderung gilt unabhängig davon, ob Sie einen Onlineshop betreiben, Dienstleistungen anbieten oder lediglich eine Informationswebsite unterhalten. Doch welche Angaben müssen Einzelunternehmer konkret machen und wie unterscheidet sich das Impressum von anderen Rechtsformen?

Warum benötigen Einzelunternehmer ein Impressum?

Die Impressumspflicht ergibt sich aus § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), das seit dem 14.05.2024 das frühere Telemediengesetz (TMG) ersetzt, und gilt für alle geschäftsmäßigen, also auf Dauer angelegten digitalen Dienste. Als Einzelunternehmer betreiben Sie Ihr Geschäft gewerblich, weshalb Sie zwingend der Impressumspflicht unterliegen. Die Anforderungen sind dabei unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens oder Ihrem Jahresumsatz.

Anders als bei rein privaten Websites gelten für Einzelunternehmer strengere Vorgaben. Während Privatpersonen unter bestimmten Umständen auf ein Impressum verzichten können, besteht für gewerbliche Anbieter eine absolute Pflicht zur Anbieterkennzeichnung.

Pflichtangaben im Impressum für Einzelunternehmer

Das Impressum eines Einzelunternehmers muss verschiedene Pflichtangaben enthalten, die je nach Art der Tätigkeit variieren können. Die folgenden Angaben sind in jedem Fall erforderlich:

Name und Anschrift

Als Einzelunternehmer müssen Sie Ihren vollständigen bürgerlichen Namen angeben – Vor- und Nachname sind zwingend erforderlich. Eine Geschäftsbezeichnung wie "Mustermann Webdesign" allein reicht nicht aus, sie kann aber zusätzlich zum Namen aufgeführt werden. Die Anschrift muss eine ladungsfähige Adresse sein, unter der Sie postalisch erreichbar sind. Ein Postfach genügt nicht, es muss eine vollständige Straßenadresse mit Hausnummer, Postleitzahl und Ort angegeben werden.

Kontaktdaten

Sie müssen Angaben zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme bereitstellen. Dazu gehört zwingend eine E-Mail-Adresse. Eine Telefonnummer ist empfehlenswert und je nach Tätigkeit teilweise verpflichtend, beispielsweise bei bestimmten regulierten Berufen oder wenn Sie einen Onlineshop betreiben.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer

Wenn Sie als Einzelunternehmer eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) besitzen, müssen Sie diese im Impressum angeben. Haben Sie keine USt-IdNr., ist alternativ die Angabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer möglich, sofern vorhanden. Kleinunternehmer nach § 19 UStG, die keine USt-IdNr. haben, müssen diese auch nicht im Impressum aufführen.

Angaben bei erlaubnispflichtigen Gewerben

Üben Sie als Einzelunternehmer eine Tätigkeit aus, die einer behördlichen Zulassung bedarf, müssen zusätzliche Angaben gemacht werden. Dazu gehören:

Dies betrifft beispielsweise Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte, Architekten oder Handwerker mit Meisterpflicht.

Besonderheiten beim Impressum für Einzelunternehmer

Handelsregister-Eintragung

Einzelunternehmer können, müssen aber nicht im Handelsregister eingetragen sein. Eingetragene Kaufleute (e.K.) sind verpflichtet, die Registernummer und das zuständige Registergericht im Impressum anzugeben. Kleingewerbetreibende ohne Handelsregistereintrag benötigen diese Angabe nicht.

Firmierung und Namensverwendung

Als nicht im Handelsregister eingetragener Einzelunternehmer dürfen Sie keine Firma im handelsrechtlichen Sinne führen. Sie müssen unter Ihrem bürgerlichen Namen auftreten, können aber einen Geschäftszusatz verwenden, beispielsweise "Max Mustermann Webdesign". Im Impressum muss dennoch immer der vollständige bürgerliche Name erkennbar sein.

Datenschutzerklärung und weitere Pflichten

Neben dem Impressum benötigen Sie als Einzelunternehmer auch eine Datenschutzerklärung gemäß DSGVO, sobald Sie personenbezogene Daten verarbeiten. Dies ist praktisch bei jeder Website der Fall, spätestens wenn Sie Kontaktformulare einsetzen oder Analysewerkzeuge nutzen. Die Datenschutzerklärung ist zwar kein Bestandteil des Impressums, sollte aber ebenfalls leicht zugänglich sein.

Häufige Fehler beim Impressum von Einzelunternehmern

In der Praxis zeigen sich bei Einzelunternehmern immer wieder typische Fehler, die zu Abmahnungen führen können:

Rechtssicheres Impressum schnell erstellen

Die Erstellung eines vollständigen Impressums für Einzelunternehmer muss nicht kompliziert sein. Mit einem kostenlosen Impressum Generator können Sie alle erforderlichen Angaben strukturiert eingeben und erhalten ein rechtssicheres Impressum, das genau auf Ihre Rechtsform zugeschnitten ist.

Der Vorteil eines spezialisierten Generators liegt darin, dass er Sie durch alle relevanten Pflichtangaben führt und berücksichtigt, welche Angaben für Einzelunternehmer spezifisch erforderlich sind. So vermeiden Sie Lücken und gleichzeitig überflüssige Angaben, die nur für andere Rechtsformen wie GmbH oder UG gelten.

Unterschiede zu anderen Rechtsformen

Im Vergleich zu Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG haben Einzelunternehmer den Vorteil, dass das Impressum etwas schlanker ausfallen kann. Sie müssen beispielsweise keinen Geschäftsführer benennen und keine Gesellschaftsangaben machen. Allerdings haften Sie als Einzelunternehmer auch mit Ihrem Privatvermögen, weshalb die Angabe Ihrer Privatadresse erforderlich ist.

Gegenüber reinen Privatpersonen gelten für Einzelunternehmer strengere Anforderungen. Während private Blogger unter Umständen nur reduzierte Angaben machen müssen, unterliegen Sie als gewerblicher Anbieter der vollständigen Impressumspflicht nach § 5 DDG.

Platzierung und Erreichbarkeit des Impressums

Das Impressum muss auf Ihrer Website leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. In der Praxis bedeutet dies:

Konsequenzen bei fehlendem oder fehlerhaftem Impressum

Ein fehlendes, unvollständiges oder fehlerhaftes Impressum kann für Einzelunternehmer erhebliche rechtliche Konsequenzen haben. Neben Abmahnungen durch Wettbewerber mit Kosten von mehreren hundert bis tausend Euro drohen auch Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Zudem kann ein Impressumsverstoß als wettbewerbswidrig eingestuft werden und zu Unterlassungsansprüchen führen.

Besonders ärgerlich: Viele Abmahnungen ließen sich durch ein korrektes Impressum leicht vermeiden. Die Investition von wenigen Minuten in die Erstellung eines rechtssicheren Impressums schützt Sie vor unnötigen rechtlichen Auseinandersetzungen.

Fazit: Rechtssicherheit für Ihr Einzelunternehmen

Ein vollständiges und korrektes Impressum ist für Einzelunternehmer keine optionale Ergänzung, sondern eine zwingende rechtliche Verpflichtung. Die gute Nachricht: Mit den richtigen Informationen und einem geeigneten Werkzeug lässt sich ein rechtssicheres Impressum binnen weniger Minuten erstellen. Achten Sie darauf, alle für Ihre Rechtsform relevanten Pflichtangaben zu berücksichtigen und das Impressum bei Änderungen stets aktuell zu halten. So schützen Sie sich effektiv vor Abmahnungen und erfüllen Ihre gesetzlichen Verpflichtungen als Einzelunternehmer.

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