Rechtssicheres Impressum nach § 5 TMG für Website, Blog oder Onlineshop — kostenlos erstellt, direkt im Browser. Keine Anmeldung, keine Speicherung Ihrer Daten.
Nach § 5 Telemediengesetz (TMG) müssen geschäftsmäßige Websites bestimmte Pflichtangaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar bereithalten. Dazu zählen in der Regel:
Die Impressumspflicht gilt nicht nur für Unternehmen. Auch private Blogs, Vereinsseiten oder Social-Media-Profile mit geschäftsmäßigem Charakter — etwa durch Werbung, Affiliate-Links oder Spendenaufrufe — fallen in der Regel darunter. Rein private, nicht-kommerzielle Seiten ohne jeden geschäftlichen Bezug sind meist ausgenommen; im Zweifel empfiehlt sich dennoch ein Impressum.
Wer als Privatperson auftritt, veröffentlicht zwangsläufig den eigenen Namen und die private Anschrift — und haftet damit persönlich und unbeschränkt für die Inhalte und Geschäfte der Website. Eine Gesellschaft, etwa eine Series-LLC, trennt das Privatvermögen vom unternehmerischen Risiko und ersetzt die Privatadresse durch eine Geschäftsadresse. Einen Überblick über deutsche Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG finden Sie in unserem Grundlagenartikel zu GmbH und UG.
In Deutschland benötigt grundsätzlich jede geschäftsmäßige Website ein Impressum nach § 5 TMG — dazu zählen auch viele private Blogs, sobald sie Werbung, Affiliate-Links oder Spendenaufrufe enthalten.
Ja, die Erstellung des Impressum-Textes ist vollständig kostenlos und ohne Registrierung nutzbar.
Nein. Der Generator arbeitet vollständig im Browser — Ihre Eingaben werden nicht an einen Server übertragen oder gespeichert.
Der Generator bietet eine solide Grundlage für die häufigsten Fälle, ersetzt aber keine individuelle Rechtsberatung. Bei besonderen Konstellationen (z. B. reglementierte Berufe, ausländische Gesellschaften, redaktionelle Inhalte) empfiehlt sich eine anwaltliche Prüfung.